A1 Führerschein

 

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:

- Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis zu 11 kW
- Bei Fahrern unter 18 Jahren: bbH bis max. 80 km/h
- Fahrzeuge der Klasse M

 

Info: Das Mindestalter für den A1 Führerschein beträgt 16 Jahre Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung und 4 Wochen vorher die praktische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 5 – 6 Monate vor Ihrem Geburtstag bei uns anzumelden.


Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 Passbild im Halbprofil
- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Pflichtstunden sind:

- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahn
- 3 x 45 min Beleuchtungsfahrt

 

Von den normalen Fahrstunden benötigen Sie nur soviel, bis Sie Ihr Fahrzeug sicher und gewandt beherrschen. Diese haben nichts mit den oben erwähnten Sonderfahrten zu tun. Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung ( Helm, Handschuhe, Hose und Jacke ) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen. Als unsere neueste Errungenschaft stellen wir Ihnen auch eine Airbag-Weste für Motorradfahrer kostenlos zur Verfügung.

... denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle!

Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen wie Sachs ZX und Sachs ZZ. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 


 

 

A-Führerschein


 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:

►  Krafträder mit u. ohne Beiwagen > 50 ccm oder
km/H > 45 km/h- Fahrzeuge der Klasse A1
►  Fahrzeuge der Klasse M- Zunächst beschränkt
auf Krad bis 25 kW(34PS) Verhältnis
Leistung/Gewicht 0,16kW/kg

 

Info: Nach 2 Jahren Aufhebung der Beschränkung. Ab Alter 25 Jahre entfällt die Beschränkung und man kann den Direkteinstieg machen. Das Mindestalter für den A Führerschein beträgt 18 Jahre. Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung und 4 Wochen vorher die praktische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 5 – 6 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.

 

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:

►  gültiger Personalausweis oder Reisepass
►  1 Passbild im Halbprofil- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
►  Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Die theoretischen Mindestunterrichte betragen bei Ersterwerb 12 Doppelstunden Basiswissen (Bei Vorbesitz eines Führerscheins nur 6 Doppelstunden) und 4 Doppelstunden Spezialwissen A.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Pflichtstunden sind:

►  5 x 45 min Überlandfahrt
►  4 x 45 min Autobahn
►  3 x 45 min Beleuchtungsfahrt

 

Besitzen Sie bereits den „A1“, dann haben Sie nur folgende Pflichtstunden:

►  3 x 45 min Überlandfahrt
►  2 x 45 min Autobahn
►  1 x 45 min Beleuchtungsfahrt

 

Von den normalen Fahrstunden benötigen Sie nur soviel, bis Sie Ihr Fahrzeug sicher und gewandt beherrschen. Diese haben nichts mit den oben erwähnten Sonderfahrten zu tun. Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung (Helm, Handschuhe, Hose und Jacke) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen. Als unsere neueste Errungenschaft stellen wir Ihnen auch eine Airbag-Weste für Motorradfahrer kostenlos zur Verfügung. Denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle! Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen wie BMW GS 650 und Suzuki DR 650 und BMW CS 650. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns ein Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

 


 

 

M-Führerschein

 

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:

►  Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und einer km/h
von nicht mehr als 45 km/h

 

Info:Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung und 4 Wochen vorher die praktische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 4 – 5 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.

 

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:

►  gültiger Personalausweis oder Reisepass
►  Passbild im Halbprofil
►  Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
►  Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Die theoretischen Mindestunterrichte betragen bei Ersterwerb

►  12 Doppelstunden Basiswissen und
►  2 Doppelstunden Spezialwissen M

 

Von den normalen Fahrstunden benötigen Sie nur soviel, bis Sie Ihr Fahrzeug sicher und gewandt beherrschen. Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen wie Aprilia Roller und Suzuki Roller. Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung (Helm, Handschuhe, Hose und Jacke) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns ein Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.