"B-Führerschein"


 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtmasse bis inkl. 8 Fahrgastplätze. Mit Anhänger bis zu 750 kg zul. Gesamtmasse Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h  Land und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit bbH bis 32 km/h, mit Ahnhänger bis 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH bis 25 km/h  Auch mit Anhänger (zul.Gm. kleiner oder gleich Leermasse des ziehenden Fahrzeugs, wenn die zul.Gm. des Zuges nicht größer ist als 3,5 t)

 


 

"BE-Führerschein"


 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:

Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger > 750 kg zul.Gm., dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des ziehenden Kfz oder wenn die zul.Gm. des Zuges größer ist als 3,5 t. Prüfung muss die „B“ – Prüfung bestanden sein. Das Mindestalter für den BE Führerschein beträgt 18 Jahre. Sie können 4 Wochen vorher die praktische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 4 – 5 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.

 

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 Passbild im Halbprofil
- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Pflichtstunden sind:

- 3 x 45 min Überlandfahrt
- 1 x 45 min Autobahn
- 1 x 45 min Beleuchtungsfahrt

 


 

"S-Führerschein"

 

 

45 km schnell
Mindestalter von 16 Jahren