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"B-Führerschein"
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtmasse bis inkl. 8 Fahrgastplätze. Mit Anhänger bis zu 750 kg zul. Gesamtmasse Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h Land und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit bbH bis 32 km/h, mit Ahnhänger bis 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH bis 25 km/h Auch mit Anhänger (zul.Gm. kleiner oder gleich Leermasse des ziehenden Fahrzeugs, wenn die zul.Gm. des Zuges nicht größer ist als 3,5 t)
"BE-Führerschein"
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren: Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger > 750 kg zul.Gm., dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des ziehenden Kfz oder wenn die zul.Gm. des Zuges größer ist als 3,5 t. Prüfung muss die „B“ – Prüfung bestanden sein. Das Mindestalter für den BE Führerschein beträgt 18 Jahre. Sie können 4 Wochen vorher die praktische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 4 – 5 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen: - gültiger Personalausweis oder Reisepass Die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Pflichtstunden sind: - 3 x 45 min Überlandfahrt
"S-Führerschein"
45 km schnell |


